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Kinderwunsch
Zustimmungserklärung

 
Eine Kinderwunschbehandlung (medizinisch unterstützte Fortpflanzung) darf nur mit Zustimmung der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten durchgeführt werden.
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Bei Lebensgefährten oder bei der Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person ist gesetzlich verpflichtend eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes zu errichten.
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Wir beantworten gerne Ihre Fragen und errichten die Zustimmungserklärung in unserer Kanzlei aber sehr gerne auch in unserem Kinderwunsch-NotariatOnline.
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