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Kinderwunsch
Zustimmungserklärung
Persönlich. Unabhängig. Objektiv.

Eine Kinderwunschbehandlung (medizinisch unterstützte Fortpflanzung) darf nur mit Zustimmung der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten durchgeführt werden.
Bei Lebensgefährten oder bei der Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person ist gesetzlich verpflichtend eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes zu errichten.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen und errichten die Zustimmungserklärung in unserer Kanzlei aber sehr gerne auch in unserem Kinderwunsch-NotariatOnline.
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