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Informationen

Persönlich. Unabhängig. Objektiv.

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Wozu braucht es den Notariatsakt eigentlich ?
Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) verlangt für die Zulässigkeit einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung, dass diese nur mit Zustimmung der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten durchgeführt werden darf.

Wer braucht den Notariatsakt ?
Die Zustimmung bedarf bei Lebensgefährten oder bei Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person der Form eines Notariatsakts. Die Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten können die Zustimmung nur höchstpersönlich erteilen. Sie müssen hierfür entscheidungsfähig sein.

Wie lange ist der Notariatsakt gültig ?
Die Zustimmung beider Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten darf zum Zeitpunkt des Einbringens von Samen, Eizellen oder entwicklungsfähigen Zellen in den Körper der Frau nicht älter als zwei Jahre sein.

Welche Informationen braucht der Notar ?
Namen, Geburtstag und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnort der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten. Zum Formular

Was steht im Notariatsakt ?
Im Notariatsakt ist vor allem enthalten:

 

  • die ausdrückliche Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung

  • erforderlichenfalls die Zustimmung zur Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person

  • Namen, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnort der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten 

  • den Zeitraum, in dem die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorgenommen werden darf.

Wie schnell bekomme ich einen Termin ?
Ein Termin ist innerhalb von 48h während der Kanzleizeiten oder nach Vereinbarung zwischen 18.00 und 19.00 möglich.

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